von admin » So 23. Aug 2009, 0:19
Hierfür muss die MWST Periode nochmals abgeschlossen werden, auf 1 Quartal davor. Bsp.: Im zweiten Quartal muss noch eine Nachtragsbuchung erfasst werden. Somit erfolgt für die Freigabe durch einen erneuten Abschluss der ersten Periode.
Anschliessend kann wieder gebucht werden im nachfolgenden Quartal.
Achtung MWST Abrechnung ist bereits erfolgt!